Digitaler Nachlass

Was ist das eigentlich und warum ist es wichtig?

Digitaler Nachlass sind all die Informationen und Daten, die Menschen auf ihren Computern zu Hause, auf ihren Smartphones oder im Internet irgendwann mal angelegt und abgespeichert haben. Dazu zählen nicht nur die offensichtlichen Dinge wie Dokumente aus Briefwechseln, eigene Fotos und Filmaufnahmen oder Emails, sondern auch nicht so offensichtliche Dinge, die im Zuge der Weiterentwicklung des Internets und natürlich auch der Cloud Schritt für Schritt "digitalisiert" worden sind. Das können zum Beispiel ein Cloud-Speicher, das (elektronische) Abonnement einer Zeitschrift, Mitgliedschaften in Internet-Foren oder Internet-Blogs, Handel mit Waren im Internet, bis hin zum Homebanking oder dem digitalisierten Handel mit Wertpapieren sein.

Da kommt schnell einiges zusammen. Und es wird immer mehr werden, da die Digitalisierung immer weiter fortschreitet. Den Überblick zu bewahren kann dann schon mal zu einer Herausforderung werden.

Wichtig wird der strukturierte Umgang mit dem Digitalen Nachlass, wenn man über einen längeren Zeitraum mal nicht in der Lage ist, selbst die Bearbeitung und Pflege im angemessenen Umfang wahrnehmen zu können. Dritte sind dann aufgefordert, dies stellvertretend zu übernehmen.

Weshalb sollte man den digitalen Nachlass regeln?

Im digitalen Zeitalter werden Informationen mehr und mehr elektronisch gespeichert und abgelegt. Das ist ja erstmal nichts Neues. Hinzukommend wird die Speicherung in Papierform, also die Ablage im Ordner im Aktenregal, immer seltener werden. Eigentlich eine gute Sache, da es ökologisch von großem Wert ist. Auf der anderen Seite aber können Dritte bei erforderlicher Einsichtnahme nicht einfach einen Ordner aus dem Aktenregal ziehen oder einfach nur mal den Stapel unbearbeiteter Angelegenheiten durchsehen.

Die Einsichtnahme in elektronisch gespeicherte Informationen und Daten sollte Dritten - insoweit gewünscht oder erforderlich - also einfach(er) gestaltet werden, indem diese Dinge und der Zugang dazu entsprechend geregelt werden.

Wann sollte man das regeln?

Je früher desto besser und einfacher. Ist doch eigentlich naheliegend.

Fängt man schon früh damit an, solche Dinge zu regeln, dann ist die Hilfe durch Dritte viel einfacher, schon wenn man nur mal ein paar Tage oder Wochen die eigene digitale Welt nicht ausreichend betreuen kann.

Je später man es macht, je aufwendiger kann es werden und nicht selten wird es auch umso teurer. Letzteres eher weniger, wenn ein paar spitzfindige Zeitgenossen damit Geld verdienen wollen, sondern weil die digitalen Informationen ein vielleicht ungewolltes Eigenleben betreiben. Stellen Sie sich doch mal ein über Wochen unbetreutes Aktien-Portfolio vor, in dem automatisierte Agenten fleißig einen eigentlich ungewollten Handel betreiben.

Wie kann man das regeln?

Zunächst sollten all die "digitalisierten" Dinge notiert und dokumentiert werden. Für jedes dieser Dinge sind dann Informationen zusammen zu stellen, die es Dritten ermöglichen, die Betreuung und Pflege ohne zu großen Aufwand wahrnehmen zu können.

Diese Zusammenstellung an Informationen sollte nun so abgelegt sein, dass Dritte diese auch finden können und somit im Sinne des Eigners bearbeiten und pflegen können.

Ob und wie nun solche Informationen ebenso „digital“ oder klassisch in Papierform gespeichert werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine Mischung von beiden Verfahren ist nicht von der Hand zu weisen.

Was soll denn alles berücksichtigt werden?

Dies geht bei den einfachen Dingen wie den eigenen Fotos, Filmaufnahmen und Dokumenten auf dem Computer oder anderen Geräten zu Hause los. Es setzt sich fort mit all den Dingen, die in Betrieb sind, um den Zugang zum Internet haben. Hier sollen nur beispielhaft Telefonverträge, Verträge für den Internetzugang einschließlich der dazu genutzten, vielleicht sogar nur gemieteten Geräten genannt werden.

Weiter führt der Weg zu den Dingen, die auf gewisse Weise schon direkt mit dem Internet oder der Cloud zu tun haben. Dazu zählen unter anderem Email-Dienste sowie deren Internet-Adressen und Zugangsdaten. Gleiches gilt für Dinge wie das digital verwaltete Abonnement der Tageszeitung oder auch der inzwischen vielfach anzutreffenden Form digitaler Verwaltung der Verträge mit dem Energieversorger oder auch Homebanking.

Es folgen die schon eher offensichtlichen Dinge wie Internet-Dienste wie z.B. Shopping-Portale oder auch nur das Abonnement für TV-Streaming. Nicht zu vergessen sind natürlich passive oder aktive Mitgliedschaften in Internet-Foren oder Blogs bis hin zur digitalen Präsenz in sozialen Netzwerken.

Diese Liste kann ohne viel Aufwand verlängert werden.

Ein interessanter Nebenaspekt

Beim Sammeln und Dokumentieren all dieser Informationen und Daten kommt schnell die Frage auf, ob für die wichtigen Informationen und Daten auch eine Kopie (Backup) vorhanden und an sicherer Stelle verwahrt ist. Was ist denn, wenn mal der Computer bzw. die Festplatte kaputt geht, oder auch mal ein Computer-Virus aus dem Internet zugeschlagen hat?

Wird im Zuge der „Regelung des digitalen Nachlasses“ auch ein Backup angelegt, so ist einem selbst schon mal ein Stück weit geholfen. Eine Kopie der wichtigen Dinge ist nun vorhanden, die vor so einigen „digitalen Gefahren“ schützt.

Wird dieses Backup regelmäßig aufgefrischt, dann fühlt man sich selbst gleich ein Stück wohler.

Wo und wie soll man nun anfangen?

Nun, dafür steht Benacon bereit. Wir bieten Ihnen diskrete, persönliche Beratung und Hilfe zur Regelung des digitalen Nachlasses. Vielleicht genügt schon mal ein erstes Gespräch, um sich erst mal besser zu orientieren, wie der Stand der „digitalen Dinge“ nun wirklich ist und das ein oder andere schon selbst geregelt werden kann. Oder Sie lassen sich helfen, vielleicht auch durch uns, Benacon.

Rufen Sie doch einfach mal für ein kurzes, unverbindliches Gespräch an. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Dazu einfach auf Kontakt klicken.

Vertraulichkeit und Diskretion ist dabei unser oberstes Gebot.